Teilnahmebedingungen für Fortbildungen
Anmeldung zur Fortbildung
Die Anmeldung zur Fortbildung ist verbindlich und erfolgt schriftlich bei RA Ilias Uyar (nachfolgend Anbieter). Die Anmeldung und –bestätigung kann in Schriftform per Email erfolgen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt dies der Anbieter mit. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen.
Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist im Voraus durch Überweisung auf die Bankverbindung des Anbieters zu zahlen. Nach der Anmeldung zur Fortbildung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Die Zahlung der Rechnung muss vor der Fortbildung und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Bildungsgutscheine werden nicht angenommen.
Rücktritt/ Kündigung
Der Teilnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt/ die Kündigung vor Beginn der Veranstaltung dem Anbieter schriftlich an die oben genannte Anschrift mitteilt. Maßgebend ist
hierbei der Eingang der Rücktritts-/Kündigungserklärung beim Anbieter. Bei fristgerechtem Rücktritt/ Kündigung mit mehr als 14 Tagen vor Seminar- beginn wird eine Verwaltungskostenpauschale von 30 % des Seminarpreises fällig. Bei schriftlicher Abmeldung/ Kündigung innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn fällt eine Stornogebühr von 60% des Teilnehmerentgeltes an. Wird eine Anmeldung am Tag des Seminarbeginns zurückgezogen oder erscheint der Teilnehmer nicht zur Fortbildung, wird grundsätzlich das volle Entgelt fällig. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtsstunden oder Nebenleistungen berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist nach Prüfung und Bestätigung durch den Anbieter möglich.
Sonderrücktrittsrecht aus wichtigem Grund
Der Teilnehmer kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten/ kündigen. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts/ Kündigung aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der
Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen befreit. Als wichtiger Grund gilt höhere Gewalt, die eine Fortbildungsteilnahme unzumutbar macht. Der Rücktritt muss spätestens 3 Tage nach Eintritt des wichtigen Grundes schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen. Maßgebend ist hierbei der Eingang beim Anbieter. Das Recht zum Rücktritt/ Kündigung aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zur Lehrveranstaltung vorhersehbar war und/oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Absage, Ausfall des Anbieters
Der Anbieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn für eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus anderweitigen Umständen abgesagt werden muss. In den vorgenannten Fällen
werden bereits bezahlte Teilnehmerentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.
Haftung
Die Haftung des Anbieters, mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.
Ausschluss von der Teilnahme
Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, wegen Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat der Anbieter einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes.
Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Organisation und Abwicklung der Fortbildung sowie
mit der Zusendung späterer Informationen über Fortbildungsangebote einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht. Eine Veröffentlichung zu Referenzzwecken gilt als
genehmigt.
Technische Voraussetzungen
Die Online-Fortbildungen werden über das Programm Zoom durchgeführt. Der Teilnehmer hat vor Fortbildungsbeginn eigenverantwortlich dafür sorge zu tragen, dass 1. eine Verbindung zum Programm Zoom gesichert ist und 2. eine ausreichend nutzbare Internetverbindung besteht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
Stand: März 2020
Rechtsanwalt Ilias Uyar Fortbildungen
Richmodstraße 29, 50667 Köln
Fortbildungen@FinanzOne.de