Ob Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Witwenrente: Im Dezember soll die Energiepauschale für Rentner in Höhe von 300,00 EUR ausgezahlt werden. Doch nicht alle Rentner in Deutschland profitieren davon und haben einen Anspruch auf die Energiepauschale. Und auch nicht allen Rentnern wird die Einmalzahlung automatisch auf das Konto überwiesen.

Welche Rentner erhalten die Energiepauschale und welche Rentner haben keinen Anspruch auf die Energiepauschale?
Endlich sind auch die Rentner dran, nach den Arbeitnehmern, Selbständigen und Studierenden sind jetzt die Rentner dran. Der Staat zahlt 300 EUR Energiepauschale an Rentnerinnen und Rentner um die Härte der gestiegenen Energiekosten abzufedern. Was zunächst einmal positiv ist: In den allermeisten Fällen muss die Energie-Pauschale nicht gesondert beantragt werden. Das ist unabhängig davon, ob es sich um eine Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Witwenrente handelt. Geplant ist, dass die Pauschale mit der Rentenauszahlung im Dezember 2022 erfolgt. Für diejenigen, Rentnerinnen und Rentner die erstmals im Dezember eine Rente beziehen, kann sich die Auszahlung auf den Januar 2023 verschieben. Menschen, die zwar in Deutschland wohnen aber keine Rente aus Deutschland, sondern aus einem EU-Staat, also eine EU Rente erhalten, sollen ebenfalls die Energiepauschale erhalten. Rentner, die eine EU-Rente erhalten, bekommen die Pauschale nicht automatisch, sondern müssen vom Januar bis Juni 2023 einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen, um die Energiepauschale von 300 EUR ausgezahlt zu bekommen.

EU-Rente und Renten aus Unfallversicherungen werden bei der Energiepauschale unterschiedlich behandelt.Bezieher von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten keine Energiepauschale, so auch Rentner der berufsständischen Versorgungswerke. Bezieht eine Person mehrere Renten, also die gesetzliche Altersrente und noch eine weitere, zum Beispiel eine Witwenrente, besteht Anspruch auf die Energiepausche, die jedoch nur einmal in Höhe von brutto 300 EUR ausgezahlt wird.

Die Energiepauschale für Rentner ist nicht steuerfrei.
Wie bei den Energiepauschalen für Arbeitnehmer auch, geht von der Pauschale für Rentner die Steuern ab. Die 300 EUR sind also brutto, so dass der Auszahlungsbetrag geringer ausfallen kann. Wer Einkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages von zurzeit 10.347 Euro zur Verfügung hat, muss auf die 300 EUR keine Steuern zahlen. In den übrigen Fällen wird je nach persönlicher Steuerpflicht, die Steuer von den 300 EUR Energiepauschale brutto abgezogen. Also nicht wundern, wenn wegen des Steuerabzuges ein geringerer Betrag als die versprochenen 300 EUR auf dem Konto mit der Rente eingehen.

Sonderregelungen für Rentner, die auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sind.
Wer neben seiner Rente noch andere Leistungen bekommen, wie zum Beispiel Wohngeld oder aufstockende Sozialhilfe nach SGB XII, braucht keine Sorge zu haben, dass die Energiepauschale mit den Sozialleistungen vom Amt verrechnet wird. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass die 300 EUR Einmalzahlung anrechnungsfrei ausgezahlt wird, ohne dass das Sozialamt beispielsweise befugt wäre, eine Verrechnung vorzunehmen. Sollte der Rentner in 2022 bereits eine Energiepauschale aus einem anderen Zusammenhang, beispielsweise aus einer Nebenbeschäftigung oder eines Minijobs erhalten haben, ändert das am Anspruch auf die Energiepauschale für Rentner nichts. Eine Verrechnung mit früheren Energiepauschalen ist nicht erlaubt!

Ist die Energiepauschale für Rentner Pfändbar oder Unpfändbar?
Was der Gesetzgeber bei den Arbeitnehmern und Selbständigen versäumt hat, ist bei der Einmalzahlung für Rentner eindeutig geregelt worden. Die Energiepauschale wurde als unpfändbar festgelegt, so dass die 300 EUR nicht gepfändet werden darf. Für Rentner, deren Konto gepfändet wird, kann über eine für den Monat ausgestellte gesonderte P-Konto Bescheinigung die Einmalzahlung der Energiepauschale von 300 EUR als Erhöhungsbetrag bescheinigt werden.

Was tun, wenn die Energiepauschale nicht ausgezahlt wird.
Es kann auch verschiedenen Gründen dazu kommen, das obwohl ein Anspruch auf die Energiepreispauschale besteht, die 300 EUR nicht automatisch ausgezahlt werden. In diesen Fällen ist die Energiepauschale nicht verloren. Es kann noch nach dem Dezember 2022 ein Antrag auf die nachträgliche Auszahlung gestellt werden. Zuständig für die spätere Antragstellung auf Auszahlung der Energiepauschale für Rentner ist in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 die Knappschaft-Bahn-See (Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum) in Bochum.

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