Egal ob Arbeitnehmer, Selbständig, Teiilzeitbeschäftigte oder Minijobber. Wenn du eine Lohnpfändung oder Kontopfändung hast, kann Dir die Energiepauschale von 300 EUR gepfändet werden.
Die Regierung hat es nämlich versäumt festzulegen, ob die Energiepauschale pfändbar ist oder nicht. Dadurch besteht die Gefahr, dass viele Menschen nichts von der Energiepauschale haben, weil die 300 EUR Energiepauschale gepfändet und wieder weggenommen werden kann. Experten warnen davor, dass knapp 7 Millionen Menschen von der Pfändung der Energiepauschale betroffen sein könnten. Nicht nur führt das zu erheblichen Unsicherheiten bei den Betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Beratungsstelle und Gerichte werden mit dieser Unklarheit viel unnötige Arbeit aufgehalst. Und wieder einmal trifft es vor allem, diejenigen Haushalte, die eh in einer angespannten finanziellen Situation leben müssen.
Das zuständige Finanzministerium hat sich in zwar etwas bewegt, doch das reicht noch nicht. Die Energiepauschale soll von einer Lohnpfändung ausgenommen bleiben. Das bedeutet, wenn dein Lohn beim Arbeitgeber gepfändet wird, soll die Pfändung nicht die Energiepauschale betreffen. Schlechter trifft es diejenigen, deren Konto gepfändet wird. Zur Kontopfändung der Energiepauschale gibts keine Klarstellung.
Denn wird das Konto statt des Arbeitslohns gepfändet, kann die Energiepauschale von 300 EUR auch weg sein, da gepfändet wird.
Oder nicht ganz: Hier empfehle ich den Gang zum Gericht und dort eine Freigabe zu erhalten. Leider gibt es keine einheitliche rechtliche Praxis dazu, ob die Energiepauschale freigegeben werden kann. Wer also von einer Kontopfändung betroffen ist, auf die die Energiepauschale ausgezahlt wird, sollte sich an das Amtsgericht an seinem Wohnort wenden. Dort gibt’s das sogenannte Vollstreckungsgericht und das ist für die Freigabe von Geldbeträgen auf einem gepfändeten Konto zuständig. Nun wird es Dir wenig helfen, einfach so und ganz unvorbereitet zum Gericht zu marschieren. Auch wenn es mit Aufwand verbunden ist, lohnt es sich, die Freigabe bei Gericht zu beantragen. Einfach persönlich beim Vollstreckungsgericht vorsprechen und folgenden Antrag stellen:
ANTRAG AUF FESTSETZUNG EINES ERHÖHTEN FREIBETRAGS AUF DEM P-KONTO, § 906 ABS. 2 ZPO – anlässlich der Energiekostenpauschale-
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