Pfändungsschutz für deine Energiepauschale
Egal ob Arbeitnehmer, Selbständig, Teiilzeitbeschäftigte oder Minijobber. Wenn du eine Lohnpfändung oder Kontopfändung hast, kann Dir die Energiepauschale von 300 EUR gepfändet werden.
Die Regierung hat es nämlich versäumt festzulegen, ob die Energiepauschale pfändbar ist oder nicht. Dadurch besteht die Gefahr, dass viele Menschen nichts von der Energiepauschale haben, weil die 300 EUR Energiepauschale gepfändet und wieder weggenommen werden kann. Experten warnen davor, dass knapp 7 Millionen Menschen von der Pfändung der Energiepauschale betroffen sein könnten. Nicht nur führt das zu erheblichen Unsicherheiten bei den Betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Beratungsstelle und Gerichte werden mit dieser Unklarheit viel unnötige Arbeit aufgehalst. Und wieder einmal trifft es vor allem, diejenigen Haushalte, die eh in einer angespannten finanziellen Situation leben müssen.
Das zuständige Finanzministerium hat sich in zwar etwas bewegt, doch das reicht noch nicht. Die Energiepauschale soll von einer Lohnpfändung ausgenommen bleiben. Das bedeutet, wenn dein Lohn beim Arbeitgeber gepfändet wird, soll die Pfändung nicht die Energiepauschale betreffen. Schlechter trifft es diejenigen, deren Konto gepfändet wird. Zur Kontopfändung der Energiepauschale gibts keine Klarstellung.
Denn wird das Konto statt des Arbeitslohns gepfändet, kann die Energiepauschale von 300 EUR auch weg sein, da gepfändet wird.
Oder nicht ganz: Hier empfehle ich den Gang zum Gericht und dort eine Freigabe zu erhalten. Leider gibt es keine einheitliche rechtliche Praxis dazu, ob die Energiepauschale freigegeben werden kann. Wer also von einer Kontopfändung betroffen ist, auf die die Energiepauschale ausgezahlt wird, sollte sich an das Amtsgericht an seinem Wohnort wenden. Dort gibt’s das sogenannte Vollstreckungsgericht und das ist für die Freigabe von Geldbeträgen auf einem gepfändeten Konto zuständig. Nun wird es Dir wenig helfen, einfach so und ganz unvorbereitet zum Gericht zu marschieren. Auch wenn es mit Aufwand verbunden ist, lohnt es sich, die Freigabe bei Gericht zu beantragen. Einfach persönlich beim Vollstreckungsgericht vorsprechen und folgenden Antrag stellen:
ANTRAG AUF FESTSETZUNG EINES ERHÖHTEN FREIBETRAGS AUF DEM P-KONTO, § 906 ABS. 2 ZPO – anlässlich der Energiekostenpauschale-
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300 EUR Energiepauschale: 6 Dinge, die du jetzt wissen solltest.
FinanzOne klärt dich über die 300 EUR Energiepauschale auf.
Wichtige Praxishinweise für alle Beschäftigte, die in 2022 und nicht nur im September gearbeitet haben um die Energiepauschale er erhalten. Sechs Dinge, die du jetzt wissen solltest:
1. Wer bekommt die 300 EUR Energiepauschale? Alle wichtigen Infos für Arbeitnehmer, Selbständige, Minijobber, Studenten und Rentner sowie Erwerbslose und wie sie die Energiepauschale von 300 EUR erhalten können. Was ist mit der Energiepauschale und Arbeitnehmern, die Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder eine andere Lohnersatzleistung beziehen?
2. Wird die Energiepauschale je Haushalt oder pro Person ausgezahlt?
3. Wie wird die Energiepauschale von 300 EUR ausgezahlt? Arbeitnehmer sollen die 300 EUR mit dem Lohn ausgezahlt werden, doch wie sieht es bei Selbständnigen, Arbeitslosen aus?
4. Gibst die Energiepauschale von 300 EUR brutto oder Netto? Minijobber können 300 EUR voll Energierpauschale erhalten, doch wie siehts bei Geringverdinern, Normaverdienern aus? Was wird von den 300 EUR abgezogen und wieviel bleibt die von der Energiepauschale?
5. Kann mit die Energiepauschale gepfändet werden? Wie kann ich mich bei einer Lohnpfändung und Kontopfändung davor schützen, dass die Energiepauschale weggenommen wird? So kannst du bei Gericht eine Freigabe der 300 EUR Energiepauschale beantragen.
6. Was tun, wenn der Arbeitgeber die 300 EUR der Energiepauschale im September 2022 nicht ausgezahlt hat? Kann die Energiepauschale auch später, also im Oktober, November oder Dezember 2022 vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt werden?
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